Azeco Cosmeceuticals
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Extented Material Safety Data Azeco Cosmeceuticals
When quality and reliability c ome first
化学品安全技术说明书
产品名称 : AZCO99 修订日期 : 2020 年 06 月 18 日
按照 GB/T 16483 、 GB/T 17519 编制 最初编制日期 : 2020 年 06 月 18 日
版本 : 1.0
第 1 部分 化学品及企业标识
化学品中文名: AZCO99 化学品英文名: AZCO99 产品编号: - 企业名称: AZECO COSMECEUTICALS BV 企业地址: Mussenberg 1, 6049 GZ Herten, The Netherlands 邮 编: 6049 传真: +31 475 468249 联系电话: +31 475 782540 电子邮件地址: info@azeco-cosmeceuticals.com 企业应急电话: 0532 - 8388 - 90902(24h) 产品推荐及限制用途: 化妝品有效成分
第 2 部分 危险性概述
紧急情况概述:
造成皮肤刺激。造成严重眼刺激。
GHS 危险性类别:
皮肤腐蚀 / 刺激 类别 2 严重眼损伤 / 眼刺激 类别 2 标签要素:
象形图: 警示词: 警告 危险性说明:
H315 造成皮肤刺激。 H319 造成严重眼刺激。 防范说明: 预防措施:
—— P264 作业后彻底清洗。 —— P280 戴防护手套 / 穿防护服 / 戴防 护眼罩 / 戴防护面具。 事故响应:
—— P302+P352 如皮肤沾染: 用水充分清洗。 —— P321 具体治疗 ( 见本标签上的 …… ) 。 —— P332+P313 如发生皮肤刺激: 求医 / 就诊。 —— P362+P364 脱掉沾染的衣服,清洗后方可 重新使用 —— P305+P351+P338 如进入眼睛: 用水小心冲洗几分钟。如戴隐 形眼镜并可方便地取出,取出 隐形眼镜。继续冲洗。 —— P337+P313 如仍觉眼刺激: 求医 / 就诊。 安全储存: —— 无 废弃处置:
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修订日期: 2020 年 06 月 18 日
产品名称:
—— 无 物理和化学危险: 无资料 健康危害: 造成皮肤刺激。造成严重眼刺激。 环境危害: 无资料
第 3 部分 成分 / 组成信息
浓度或浓度范围 ( 质量分数, %) CAS No.
组分
Azelaic acid
99 - 100 %
123-99-9
第 4 部分 急救措施
急 救: 吸 入: 如果吸入,请将患者移到新鲜空气处。 皮肤接触: 脱去污染的衣着,用肥皂水和清水彻底冲洗皮肤。如有不适感,就医。 眼晴接触: 分开眼睑,用流动清水或生理盐水冲洗。立即就医。 食 入: 漱口,禁止催吐。立即就医。 对保护施救者的忠告: 将患者转移到安全的场所。咨询医生。出示此化学品安全技术说明书给到现场的医生看。 对医生的特别提示: 无资料 第 5 部分 消防措施
灭火剂: 用水雾、干粉、泡沫或二氧化碳灭火剂灭火。 避免使用直流水灭火,直流水可能导致可燃性液体的飞溅,使火势扩散。 特别危险性: 无资料 灭火注意事项及防护措施: 消防人员须佩戴携气式呼吸器,穿全身消防服,在上风向灭火。 尽可能将容器从火场移至空旷处。 处在火场中的容器若已变色或从安全泄压装置中发出声音,必须马上撤离。 隔离事故现场,禁止无关人员进入。收容和处理消防水,防止污染环境。
第 6 部分 泄露应急处理
作业人员防护措施、防护装备和应急处置程序: 建议应急处理人员戴携气式呼吸器,穿防静电服,戴橡胶耐油手套。 禁止接触或跨越泄漏物。 作业时使用的所有设备应接地。 尽可能切断泄漏源。 消除所有点火源。 根据液体流动、蒸汽或粉尘扩散的影响区域划定警戒区,无关人员从侧风、上风向撤离至安全区。 环境保护措施: 收容泄漏物,避免污染环境。防止泄漏物进入下水道、地表水和地下水。 泄漏化学品的收容、清除方法及所使用的处置材料:
小量泄漏:尽可能将泄漏液体收集在可密闭的容器中。用沙土、活性炭或其它惰性材料吸收,并转移至安全场所。禁止冲入下水道。 大量泄漏:构筑围堤或挖坑收容。封闭排水管道。用泡沫覆盖,抑制蒸发。用防爆泵转移至槽车或专用收集器内,回收或运至废物处理场所 处置。 第 7 部分 操作处置与储存
操作注意事项: 操作人员应经过专门培训,严格遵守操作规程。 操作处置应在具备局部通风或全面通风换气设施的场所进行。 避免眼和皮肤的接触,避免吸入蒸汽。 个体防护措施参见第 8 部分。 远离火种、热源,工作场所严禁吸烟。 使用防爆型的通风系统和设备。 如需罐装,应控制流速,且有接地装置,防止静电积聚。
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修订日期: 2020 年 06 月 18 日
产品名称:
避免与氧化剂等禁配物接触(禁配物参见第 10 部分)。 搬运时要轻装轻卸,防止包装及容器损坏。 倒空的容器可能残留有害物。 使用后洗手,禁止在工作场所进饮食。 配备相应品种和数量的消防器材及泄漏应急处理设备。 储存注意事项: 储存于阴凉、通风的库房。 库温不宜超过 37°C 。 应与氧化剂、食用化学品分开存放,切忌混储(禁配物参见第 10 部分)。 保持容器密封。 远离火种、热源。 库房必须安装避雷设备。 排风系统应设有导除静电的接地装置。 采用防爆型照明、通风设置。 禁止使用易产生火花的设备和工具。 储区应备有泄漏应急处理设备和合适的收容材料。
第 8 部分 接触控制 / 个体防护
职业接触限值:
CAS
组分名称
标准来源
类型 MAC
标准值 备注
- - -
Azelaic acid
123-99-9
GBZ 2.1——2007
PC-TWA PC-STEL
未规定
生物限制: 无资料 监测方法: GBZ/T 160.1 ~ GBZ/T 160.81-2004 工作场所空气有毒物质测定(系列标准) , EN 14042 工作场所空气 用于评估暴露于化学或生物试 剂的程序指南 工程控制: 作业场所建议与其它作业场所分开。 密闭操作,防止泄漏。 加强通风。 设置自动报警装置和事故通风设施。 设置应急撤离通道和必要的泻险区。 设置红色区域警示线、警示标识和中文警示说明,并设置通讯报警系统。 提供安全淋浴和洗眼设备。 个体防护装备: 呼吸系统防护:空气中浓度超标时,佩戴过滤式防毒面具(半面罩)。紧急事态抢救或撤离时,应该佩戴携气式呼吸器。 手防护:戴橡胶耐油手套。 眼睛防护:戴化学安全防护眼睛。 皮肤和身体防护:穿防毒物渗透工作服。 第 9 部分 理化特性
外观与性状: 白色片状
气味: 无资料
熔点 / 凝固点( °C ): 106.5°C 。备注:来自同行评审的二手资料来 源,没有可用的压力数据。
pH 值: 无资料
沸点、初沸点和沸程( °C ): 357.1°C 。备注:来自同行评审的二手 资料来源,没有可用的压力数据 ; 287°C 。气压: 100 mm Hg 。
自燃温度( °C ): 无资料
闪点( °C ): 180°C 。
分解温度( °C ): 无资料
蒸发速率[乙酸(正)丁酯以 1 计]: 无资料
爆炸极限[%(体积分数)]: 无资料
饱合蒸气压( kPa ): 0 mm Hg 。温度: 25°C 。备注:外推数据。 易燃性(固体、气体): 无资料 相对密度 ( 水以 1 计 ) : 1 225 公斤 / 立方米。温度: 25°C 。 蒸气密度(空气以 1 计): 6.5 (vs air) 气味阈值( mg/m³ ): 无资料
n- 辛醇 / 水分配系数( lg P ): log Pow = 1.57 。温度: 25°C 。备 注:实验数据。
溶解性: 水溶性: 1 g/L 。温度: 1°C 。备注:来自同行评议的二级来 源的价值,没有可用的 pH 值数据 ; 2.4 g / L 。温度: 20°C 。备注:来 自同行评议的二级来源的价值,没有可用的 pH 值数据 ; 8.2 g / L 。温 度: 50°C 。备注:来自同行评议的二级来源的价值,没有可用于 pH 的 数据。
黏度: 无资料
第 10 部分 稳定性和反应性
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修订日期: 2020 年 06 月 18 日
产品名称:
第 10 部分 稳定性和反应性
稳定性: 正常环境温度下储存和使用,本品稳定。 危险反应: 无资料 避免接触的条件: 静电放电、热、潮湿等。 禁配物: 强氧化物,强酸,强碱。 危险的分解产物: 无资料
第 11 部分 毒理学信息
急性毒性: 经口 : LD50 - rat (male/female) - 15 800 mg/kg bw. 吸入 : LC50 - rat (male/female) - > 0.162 mg/L air (nominal). 经皮 : LD50 - rabbit (male/female) - > 2 000 mg/kg bw. 皮肤刺激或腐蚀 : 无资料 眼睛刺激或腐蚀: 无资料 呼吸或皮肤过敏: 无资料 生殖细胞突变性: 无资料 致癌性: 无资料 生殖毒性: 无资料 特异性靶器官系统毒性 —— 一次接触: 无资料 特异性靶器官系统毒性 —— 反复接触: 无资料 吸入危害: 无资料
第 12 部分 生态学信息
生态毒性: 鱼类急性毒性试验 : LC50 - Oryzias latipes - > 16 mg/L - 96 h. 溞类急性活动抑制试验 :EC50 - Daphnia magna - > 20 mg/L - 48 h. 藻类生长抑制试验 :EC50 - Desmodesmus subspicatus (previous name: Scenedesmus subspicatus) - > 10 mg/L - 24 h. 对微生物的毒性 : EC10 - Pseudomonas putida - 912 mg/L - 18 h. 持久性和降解性: 无资料 生物富集或生物积累性: 无资料 土壤中的迁移性: 无资料 第 13 部分 废弃处置
废弃化学品:
尽可能回收利用。 如果不能回收利用,采用焚烧方法进行处置。 不得采用排放到下水道的方式废 弃处置本品。 污染包装物: 将容器返还生产商或按照国家和地方法规处置。 废弃注意事项:
废弃处置前应参阅国家和地方有关法规。 处置人员的安全防范措施参见第 8 部分。
第 14 部分 运输信息
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修订日期: 2020 年 06 月 18 日
产品名称:
第 14 部分 运输信息
联合国编号危险货物编号 (UN 号 ) : 非危险货物。 联合国运输名称: 非危险货物。 联合国危险性分类: 非危险货物。 包装类别: 非危险货物。 包装方法: 按照生产商推荐的方法进行包装,例如:开口钢桶。安瓿瓶外普通木箱。螺纹口玻璃瓶、铁盖压口玻璃瓶、塑料瓶或金属桶(罐) 外普通木箱等。 海洋污染物 ( 是 / 否 ) : 否 运输注意事项: 运输车辆应配备相应品种和数量的消防器材及泄漏应急处理设备。 严禁与氧化剂、食用化学品等混装混运。 装运该物品的车辆排气管必须配备阻火装置。 使用槽 ( 罐 ) 车运输时应有接地链,槽内可设孔隔板以减少震荡产生静电。 禁止使用易产生火花的机械设备和工具装卸。 夏季最好早晚运输。 运输途中应防暴晒、雨淋,防高温。 中途停留时应远离火种、热源、高温区。 公路运输时要按规定路线行驶,勿在居民区和人口稠密区停留。 铁路运输时要禁止溜放。 严禁用木船、水泥船散装运输。 运输工具上应根据相关运输要求张贴危险标志、公告。 第 15 部分 法规信息 下列法律、法规、规章和标准,对该化学品的管理作相应的规定 : 组分 Azelaic acid CAS: 123-99-9 中华人民共和国职业病防止法: 职业病危害因素分类目录 (2015): 未列入 危险化学品安全管理条例: 危险品化学品目录( 2015 ) : 未列入 易制爆危险化学品名录( 2017 ) : 未列入 重点监管的危险化学品名录: 首批和第二批重点监管的危险化学品名录 : 未列入
危险化学品环境管理登记办法(试行): 重点环境管理危险化学品目录 : 未列入 麻醉药品和精神药品管理条例: 麻醉药品品种目录 : 未列入 精神药品品种目录 : 未列入 新化学物质环境管理办法: 中国现有化学物质名录 (2013): 列入
第 16 部分 其他信息
编写和修订信息: 本版为第 1.0 版,按照 GB/T 16483-2008 、 GB/T 17519-2013 、 GB 30000 系列分类标准编制。 参考文献: 【 1 】国际化学品安全规划署:国际化学品安全卡( ICSC ),网址: http://www.ilo.org/dyn/icsc/showcard.home 。 【 2 】国际癌症研究机构,网址: http://www.iarc.fr/ 。 【 3 】 OECD 全球化学品信息平台,网址: http://www.echemportal.org/echemportal/index?pageID=0&request_locale=en 。 【 4 】美国 CAMEO 化学物质数据库,网址: http://cameochemicals.noaa.gov/search/simple 。 【 5 】美国医学图书馆 : 化学品标识数据库,网址: http://chem.sis.nlm.nih.gov/chemidplus/chemidlite.jsp 。 【 6 】美国环境保护署:综合危险性信息系统,网址: http://cfpub.epa.gov/iris/ 。 【 7 】美国交通部:应急响应指南,网址: http://www.phmsa.dot.gov/hazmat/library/erg 。 【 8 】德国 GESTIS- 有害物质数据库,网址: http://gestis-en.itrust.de/ 。 缩略语和首字母缩写: MAC: 最高容许浓度 (maximum allowable concentration) ,指工作地点、在一个工作日内、任何时间有毒化学物质均不应超过的浓度。 PC-TWA: 时间加权平均容许浓度 (permissible concentration-time weighted average) ,指以时间为权数规定的 8 h 工作日、 40 h 工作周 的平均容许接触浓度。
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修订日期: 2020 年 06 月 18 日
产品名称:
PC-STEL: 短时间接触容许浓度 (permissible concentration-short term exposure limit) ,指在遵守 PC-TWA 前提下允许短时间 (15 min) 接触的浓度。 如有疑问,请联系 sds@xixisys.com 咨询。 免责声明: 本 SDS 的信息仅适用于所指定的产品,除非特别指明,对于本产品与其它物质的混合物等情况不适用。本 SDS 只为那些受过适当专业训练的 该产品的使用人员提供产品使用安全方面的资料。本 SDS 的使用者,须对该 SDS 的适用性作出独立判断。由于使用本 SDS 所导致的伤害,本 SDS 的编写者将不负任何责任。
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AZECO COSMECEUTICALS BV - MUSSENBERG 1, 6049 GZ Herten, The Netherlands – Phone: +31 475 782540
Erweitertes Sicherheitsdatenblatt Im Sinne der Verordnungen 1907/2006/EG, 1272/2008/EG, 830/2015/EG
A BSCHNITT 1: B EZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS
1.1. P RODUKTIDENTIFIKATOR : H ANDELSNAMEN :
AZCO99
I UPAC -N AME : Andere Namen:
Nonandisäure Azelainsäure
1906/2007/EG R EGISTRIERUNGSNUMMER :
01-2119557891-28- XXXX
E INECS -N R .:
204-669-1
CAS-N R . :
123-99-9
1.2.R ELEVANTE IDENTIFIZIERTE VERWENDUNGEN DES STOFFS ODER GEMISCHS UND VERWENDUNGEN : Herstellung des Stoffs (ES1) Bestandteil für die Formulierung (ES2);
Verwendung in Reinigungsprodukten für die Reinigung und Wartung (ES3, ES4); Verwendung in Schmierprodukten (ES5, ES6); Verwendung in Produkten für die Beschichtung, Behandlung von Oberflächen, Lackierung und in Tinte (ES7, ES8); Verwendung als Additiv für Gummis (ES9); Chemisches Zwischenprodukt (ES10); Verwendung als Monomer (ES11); Verwendung als Laborreagenz (ES12, ES13); Verwendung in kosmetischen Körperpflegeprodukten (Einsatz frei von der Risikobewertung für den Menschen nach REACH); Verwendung im Arzneimittelsektor (Einsatz frei von der Risikobewertung für den Menschen nach REACH); ( für weitere Details zum Einsatz und zu den Expositionsszenarien entsprechend dieses eSDS siehe Abschnitt 16).
VON DENEN ABGERATEN WIRD:
Keine
1.3. E INZELHEITEN ZUM L IEFERANTEN , DER DAS S ICHERHEITSDATENBLATT BEREITSTELLT :
AZECO COSMECEUTICALS BV Mussenberg 1, 6049 GZ Herten The Netherlands
A DRESSE :
T ELEFON :
+31 475 782540 +31 475 468249
F AX :
E-M AIL -A DRESSE DER VERANTWORTLICHEN P ERSON FÜR DIESES MSDS:
info@azeco-cosmeceuticals.com
1.4. Notrufnummer:
+44 089 19240 (Notruf, Toxikologische Abteilung der II. Med. Klinik und Poliklinik, rechts der Isar der Technischen Universität München).
VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 Datum der Herausgabe: 02/01/2020
S. 1 von 60
Datum der Überarbeitung: --
AZCO99
Überarbeitung Nr.: -- Version Nr. 1.0
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A BSCHNITT 2: M ÖGLICHE GEFAHREN
2.1 . E INSTUFUNG DES STOFFS ODER GEMISCHS: Klassifizierung gemäß Verordnung 1272/2008/EG: #
Hautreizend der Kategorie 2; H315: Verursacht Hautreizungen. Augenreizend der Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. K ENNZEICHNUNGSELEMENTE :
Achtung H315: Verursacht Hautreizungen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P302 + P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P332 + P313: Bei Hautreizung: ärztlichen Rat einholen. P362: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337 + P313: Bei anhaltender Augenreizung: ärztlichen Rat einholen .
2.3 S ONSTIGE G EFAHREN :
Kann die Atemwege reizen. Kann in Kontakt mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
A BSCHNITT 3: Z USAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.1 S TOFFE
A ZELAINSÄURE Nonandisäure
I UPAC -N AME :
1906/2007/EG R EGISTRIERUNGSNUMMER :
01-2119557891-28- XXXX
E INECS -N R .:
204-669-1
CAS-N R . :
123-99-9
VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 Datum der Herausgabe: 02/01/2020
S. 2 von 60
Datum der Überarbeitung: --
AZCO99
Überarbeitung Nr.: -- Version Nr. 1.0
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A BSCHNITT 4: E RSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 B ESCHREIBUNG DER E RSTE -H ILFE -M AßNAHMEN :
4.1.1. E XPOSITIONS WEGE :
B EI K ONTAKT MIT DEN A UGEN :
Augen für mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei Reizungen einen Arzt aufsuchen und ihm das vorliegende Sicherheitsdatenblatt zeigen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit viel Wasser und Seife waschen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Bei Reizungen einen Arzt aufsuchen und ihm das vorliegende Sicherheitsdatenblatt zeigen.
B EI K ONTAKT MIT DER H AUT :
V ERSCHLUCKEN :
Mund ausspülen und ärztlichen Rat einholen.
B EI E INATMEN :
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Komplikationen ärztlichen Rat einholen.
H INWEISE FÜR DEN E RSTE -H ILFE -L EISTENDEN
Handschuhe und Schutzkleidung tragen. Bei Verschüttung von großen Mengen auch Gesicht und Augen schützen. (siehe Abschnitt 8 für persönliche Schutzausrüstung).
4.1.2. H INWEISE FÜR DEN
E RSTE -H ILFE -L EISTENDEN :
Handschuhe und Schutzkleidung tragen. Bei Verschüttung von großen Mengen auch Gesicht und Augen schützen (siehe Abschnitt 8 für persönliche Schutzausrüstung)
4.2 W ICHTIGSTE AKUTE UND VERZÖGERT AUFTRETENDE S YMPTOME UND W IRKUNGEN :
AUGENKONTAKT: kann zu Reizungen führen. HAUTKONTAKT: kann zu Reizungen führen. VERSCHLUCKEN: kann in großen Mengen den Magen-Darmtrakt reizen. EINATMEN: kann zu Reizungen der Atemwege führen.
4.3 H INWEISE AUF ÄRZTLICHE S OFORTHILFE ODER S PEZIALBEHANDLUNG :
Bei Verschlucken, Unwohlsein infolge des Einatmens, Augen- oder Hautkontakt und Reizungen ärztlichen Rat einholen.
A BSCHNITT 5: M ASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 L ÖSCHMITTEL :
Schaum, Sprühwasser, Löschpulver.
U NGEEIGNETE L ÖSCHMITTEL :
CO 2 .
5.2 B ESONDERE VOM S TOFF ODER
VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 Datum der Herausgabe: 02/01/2020
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Datum der Überarbeitung: --
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Überarbeitung Nr.: -- Version Nr. 1.0
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G EMISCH AUSGEHENDE G EFAHREN :
Bei der Verbrennung können sich giftige Gase wie Kohlenstoffmonoxid bilden. Das Material stellt im Lieferzustand keine Explosionsgefahr dar. Es wird darauf hingewiesen, dass Pulver mit 75 m oder weniger bei bestimmten Bedingungen eine Explosionsgefahr hervorrufen, beispielsweise, wenn sie bei Vorhandensein von Funken/Zündquellen in der Luft gemischt werden. Schaum, Löschpulver und Sprühwasser zur Isolierung und Löschung des Brandes verwenden. Die Umgebung des Brandherdes möglichst mit Wasser kühlen, um eine weitere Ausbreitung des Feuers zu vermeiden. Brennbare Materialien möglichst entfernen. Windwärts zum Feuer und fern von niedrigen Bereichen aufhalten. Schutzbrille, Ganzgesichtsmaske und umluftunabhängiges Atemschutzgerät sowie volle Schutzausrüstung tragen.
5.3 H INWEISE FÜR DIE
B RANDBEKÄMPFUNG :
A BSCHNITT 6: M ASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 P ERSONENBEZOGENE V ORSICHTSMAßNAHMEN , S CHUTZAUSRÜSTUNGEN UND IN N OTFÄLLEN ANZUWENDENDE V ERFAHREN :
6.1.1. N ICHT FÜR N OTFÄLLE GESCHULTES P ERSONAL :
Bei Verschütten den direkten Kontakt mit dem Stoff vermeiden und den kontaminierten Bereich nicht betreten, da der Boden rutschig sein kann und sich die Kontaminierung dadurch noch weiter ausbreitet. Dämpfe nicht einatmen und für ausreichende Lüftung sorgen. Nicht geschultes Personal vom kontaminierten Bereich fernhalten. Offene Flammen löschen.
6.1.2. E INSATZKRÄFTE :
Für die Reinigungsarbeiten geeignete Kleider und Schutzkleidung tragen (siehe Abschnitt 8 für persönliche Schutzausrüstungen).
6.2. U MWELTSCHUTZMAßNAHMEN :
Der
Stoff
darf
nicht
in
Kanalisationen,
Abflüsse,
Oberflächengewässer und in das Grundwasser gelangen.
6.3. M ETHODEN UND M ATERIAL FÜR R ÜCKHALTUNG UND R EINIGUNG :
6.3.1.A NGEMESSENE BEHÄLTERTECHNIKEN:
Verschüttetes Material eindämmen, abpumpen, mit saugfähigen Material aufnehmen und in Fässern oder anderen Behältern für die Entsorgung lagern. Kontaminierte Oberfläche mit Reinigungsmittel säubern. #
6.3.2.A NGEMESSENE WIEDERAUFNAHME: Den kontaminierten Bereich mit Wasser waschen. Verschütten in die Kanalisation vermeiden #
VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 Datum der Herausgabe: 02/01/2020
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Datum der Überarbeitung: --
AZCO99
Überarbeitung Nr.: -- Version Nr. 1.0
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6.4. V ERWEIS AUF ANDERE A BSCHNITTE :
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
A BSCHNITT 7: H ANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 S CHUTZMAßNAHMEN ZUR SICHEREN H ANDHABUNG :
7.1.1.E MPFEHLUNGEN FÜR DEN UMGANG:
7.1.1.1. S ICHERE H ANDHABUNG :
Minimierung der Staubentwicklung und -ansammlung. Vermeiden Sie die Ansammlung von erheblichen Materialmengen, insbesondere auf horizontalen Flächen, da diese in der Luft schweben und sich brennbare Staubwolken bilden und zu Sekundärexplosionen führen können. Führen Sie routinemäßige Reinigungsverfahren durch, um zu verhindern, dass sich Staub auf den Oberflächen ansammelt. Die getrockneten Pulver können aufgrund der Reibung, die sich während der Transfer- und Mischvorgänge entwickelt, mit statischer Elektrizität aufgeladen werden. Treffen Sie geeignete Vorkehrungen, wie z. B. Erdung und elektrisches Verbinden, oder verwenden Sie inerte Atmosphären. Explosionsgeschützte allgemeine und örtliche Absaugung. Längere Exposition vermeiden. Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit dem Stoff. Beachten Sie die Regeln guter Arbeitshygiene. Geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen
7.1.1.2. U NVERTRÄGLICHKEITEN:
Kontakt mit alkalischen Substanzen und starken Oxidationsmitteln vermeiden. #
7.1.1.3. G EFÄHRLICHE FUNKTIONEN UND BEDINGUNGEN UND RELATIVE FÄLSCHUNG : Einatmen von Dämpfen / Gasen / Nebel / Dampf / Aerosolen vermeiden. #
7.1.1.4. K ONTROLLE DER UMWELTFREIGABE: Behälter fest verschlossen halten. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
7.1.2. E MPFEHLUNGEN FÜR ZU HALTENDE HYGIENEN IN ARBEITSPLÄTZEN:
In Bereichen, in denen das Material gelagert, gehandhabt oder verarbeitet wird, nicht essen, trinken oder rauchen. Personen, die mit dem Produkt umgehen, wird empfohlen, sich vor dem Essen, Trinken und Rauchen gründlich die Hände zu waschen.
7.2. B EDINGUNGEN ZUR SICHEREN L AGERUNG UNTER B ERÜCKSICHTIGUNG VON U NVERTRÄGLICHKEITEN :
Sicherstellen, dass die Verpackungen des Materials unbeschädigt sind. Lagerung in direktem Sonnenlicht vermeiden. An einem kühlen (unter 50 °C), trockenen und gut belüfteten Raum, fern von Wärmequellen, Flammen, Zündquellen, Feuchtigkeit, Säuren, Basen und Oxidationsmitteln lagern.
VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 Datum der Herausgabe: 02/01/2020
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Datum der Überarbeitung: --
AZCO99
Überarbeitung Nr.: -- Version Nr. 1.0
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7.3 S PEZIFISCHE E NDANWENDUNGEN :
Siehe beiliegende Expositionsszenarien.
A BSCHNITT 8: B EGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
8.1. Z U ÜBERWACHENDE P ARAMETER :
8.1.1. N ATIONALER G RENZWERT :
Keiner.
8.1.1.1. N ATIONALE GRENZEN GEMÄSS RICHTLINIE 98/24 / EG: 8.1.1.2. N ATIONALE GRENZEN GEMÄSS DIE RICHTLINIE 2004/37 / EG UND MIT DEN ADJEKTEN 2014/113 / EU DER KOMMISSION:
Keiner.
Keiner.
8.1.1.3. S ONSTIGE NATIONALE GRENZEN:
Keiner.
8.1.1.4. N ATIONALE BIOLOGISCHE GRENZEN DER EINHALTUNG MIT RICHTLINIE 98/24 / EG
UND MIT DER ENTSCHEIDUNG 2014/113 / EU DER KOMMISSION:
Keiner.
8.1.1.5. S ONSTIGE NATIONALE BIOLOGISCHE GRENZEN:
Keiner.
8.1.2. A NGABEN ZU DEN VERFAHREN VON EMPFOHLENE ÜBERWACHUNG:
Siehe die Norm UNI EN 689: 2018 (Atmosphäre am Arbeitsplatz - Messung der Exposition durch Einatmen chemischer Arbeitsstoffe - Strategie zur Überprüfung der Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte).
8.1.3. N ATIONALE BIOLOGISCHE GRENZEN UND / ODER GRENZEN VON MÖGLICHEN VERUNREINIGUNGEN GEFORMT WÄHREND DER VERWENDUNG DES STOFFES: Nicht zutreffend .
8.1.4. W ERTE VON DNEL UND PNEC, WENN VERFÜGBAR:
DNEL ( A BGELEITETE E XPOSITIONSHÖHE OHNE B EEINTRÄCHTIGUNG ) & PNEC (A BGESCHÄTZTE N ICHT -E FFEKT - K ONZENTRATION )
DNEL / M ITARBEITER :
DNEL-Langzeit–systemische Wirkung-dermal DNEL-Langzeit–systemische Wirkung-inhalativ
10 mg/kg bw/day
17.6 m³
DNEL / V ERBRAUCHER :
DNEL-Langzeit–systemische Wirkung-dermal DNEL-Langzeit–systemische Wirkung-inhalativ DNEL-Langzeit–systemische Wirkung-oral
5 mg/kg bw/day
4.35 mg/m3
2.5 mg/kg bw/day
U MWELT :
PNEC-Wasser/Süßwasser
0.02 mg/l
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PNEC-Wasser/Meerwasser
0.002 mg/l 0.16 mg/l
PNEC-Wasser/periodische Freisetzung
PNEC-STP
912 mg/l
PNEC-Sediment/Süßwasser PNEC-Sediment/Meerwasser
0.0931 mg/kg 0.00931 mg/kg
8.1.5. E MPFEHLUNGEN FÜR EFFEKTIVES RISIKOBASIERTES MANAGEMENT ( CONTROL BANDING ) :
s iehe abschnitt 8.2.
8.2 .B EGRENZUNG UND Ü BERWACHUNG DER E XPOSITION :
Übliche Betriebshygiene.
8.2.1. G EEIGNETE TECHNISCHE KONTROLLEN: Für eine gute allgemeine und lokale Lüftung sorgen. Einatmen von Staub des Stoffs ggf. durch die Installation einer Abzugsvorrichtung vermeiden, eventuell eine Atemschutzmaske tragen. Fließendes Wasser und Augenwaschausrüstung müssen zur Verfügung stehen.
8.2.2. . INDIVIDUELLE SCHUTZMASSNAHMEN, ZUM BEISPIEL PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG:
A UGENSCHUTZ :
Schutzbrille gemäß EN166.
H AUTSCHUTZ :
Schutzkleidung tragen, die der potenziellen Exposition bei der Verwendung angemessen ist und das Risiko eines Hautkontakts auf ein Minimum reduziert.
H ANDSCHUTZ :
Schutzhandschuhe gemäß EN 374 und EN 388 (je nach durchzuführender Arbeit).
A TEMSCHUTZ :
Bei Staubbildung Atemschutzmaske mit Filter gemäß EU- Klassifikation P1, P2, P3 (je nach vorhandenem Staub) verwenden.
8.2.3 . B EGRENZUNG UND Ü BERWACHUNG DER U MWELTEXPOSITION :
Verwenden Sie das Produkt nach Möglichkeit in geschlossenen Systemen. In jedem Fall tun, um das Austreten des Stoffes zu verhindern und ihn abzusaugen, falls dies dennoch geschieht. Eventuell die Abluft reinigen. Entsorgen Sie die abgesaugte Substanz gemäß den örtlichen Gesetzen. Informieren Sie die zuständige Behörde, wenn große Mengen des Stoffes in der Atmosphäre, im Wasser, im Boden oder in der Kanalisation verteilt werden. #
Für spezifische Expositionsbegrenzungen siehe die Expositionsszenarien im Anhang dieses Dokuments.
ANDERE HINWEISE:
A BSCHNITT 9: P HYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1. A NGABEN ZU DEN GRUNDLEGENDEN PHYSIKALISCHEN UND CHEMISCHEN E IGENSCHAFTEN
A GGREGATSZUSTAND /A USSEHEN :
Weißer Feststoff, kristallin, in Pulverform
G ERUCH :
typisch
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G ERUCHSSCHWELLE :
NICHT BESTIMMT 3.3 (2 g/l) bei 20 °C
P H:
S CHMELZPUNKT (°C): S IEDEPUNKT (°C): F LAMMPUNKT (°C):
106.5
357.1 bei 100 mmHg
180 (open cup – ISO 2592)
UNTERE E NTZÜNDLICHKEITS :
30 g/m3 (UNI EN 14034–3:2011)
A UTOFLAMMBARKEIT IN DER WOLKE :
430°C (CEI EN 50281-2-1(Metodo B), 1999) 5 mJ (inductance L=1 mH; UNI EN 13821:2004)
M INIMUM ZÜNDEN ENERGIE : M AX . E XPLOSIONSDRUCK : M AX . R ATE DER DRUCKLISTE :
8.8 bar (14034–1 und 2:2011) 581 bar/s (14034–1 und 2:2011) 158 m·bar / s (14034–1 und 2:2011)
P RODUKT SPEZIFISCHER KONSTANT , K MAX :
K ST ( STAUBKLASSE EXPLOSION )
1 (14034–1 und 2:2011) 1.44E-06 Pa bei 25 °C
D AMPFDRUCK : R OHDICHTE :
0.50 – 0.60 kg/l
3 bei 25 °C
R ELATIVE D ICHTE (H O=1): L ÖSLICHKEIT IN W ASSER : V ERTEILUNGSKOEFFIZIENT O CTANOL -W ASSER : O BERFLÄCHENSPANNUNG : Z ERSETZUNGSTEMPERATUR (°C):
1.225 g/cm
2.4 g/l bei 20 °C
1.57 (Log Pow)
41.6 mN/m bei 23°C ([C] = 1 g/l)
NICHT BESTIMMT E XPLOSIONSGEFÄHRLICHE E IGENSCHAFTEN : Bei der Prüfung der chemischen Formel wurden keine Gruppen mit
explosionsgefährlichen Eigenschaften festgestellt. Nach Spalte 2 der Anlage VII der Verordnung 1907/2006 (REACH) muss keine entsprechende Studie durchgeführt werden. Bei der Prüfung der chemischen Formel wurden keine brandfördernde Eigenschaften festgestellt. Nach Spalte 2 der Anlage VII der Verordnung 1907/2006 (REACH) muss keine entsprechende Studie durchgeführt werden.
B RANDFÖRDERNDE E IGENSCHAFTEN :
9.2 S ONSTIGE A NGABEN :
NICHT VERFÜGBAR .
A BSCHNITT 10: S TABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1. R EAKTIVITÄT :
Reagiert mit starken Oxidationsmitteln, Basen und starken Säuren.
10.2. C HEMISCHE S TABILITÄT :
Stabil bei bestimmungsgemäßer Lagerung.
10.3. M ÖGLICHKEIT GEFÄHRLICHER R EAKTIONEN : Nicht zu erwarten bei bestimmungsgemäßer Lagerung.
10.4. Z U VERMEIDENDE B EDINGUNGEN :
Flammen, Zündquellen, übermäßige Hitze.
10.5. U NVERTRÄGLICHE M ATERIALIEN :
Starke Oxidationsmittel, Basen und starke Säuren.
10.6. G EFÄHRLICHE Z ERSETZUNGSPRODUKTE :
Kohlenstoffmonoxide nach Verbrennung.
A BSCHNITT 11: T OXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1. A NGABEN ZU TOXOLOGISCHEN W IRKUNGEN
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A KUTE T OXIZITÄT :
O RAL : auf Grundlage des analogen Stoffs Caprylsäure (CAS 124-07- 2) LD50 (Ratte) > 5000 mg/kg Körpergewicht OECD 401 I NHALATIV : auf Grundlage des analogen Stoffs Caprylsäure (CAS 124-07-2) LC50 (Ratte) > 0.1621 mg/L Luft (veröffentlichter Wert) D ERMAL : auf Grundlage des analogen Stoffs Stearinsäure (CAS 57- 11-4) LD50 (Kaninchen) > 2000 mg/kg Körpergewicht OECD 434 Aus der Studie mit Versuchstieren nach OECD 406 unter Berücksichtigung einer Azelainsäurekonzentration im Bereich von 1 bis und mit 50 % ging hervor, dass der Stoff im geprüften Konzentrationsbereich nicht reizend ist. Aus der Studie mit Kaninchen nach OECD 404 mit dem analogen Stoff Fettsäuren c8-c10 (CAS 68937-75-7) in flüssiger Form und in reinem Zustand (Reinheit > 99.5 %) geht hervor, dass dieser analoge Stoff die Haut reizt. Der Stoff wurde auf der Grundlage der erwähnten Studien als hautreizend eingestuft, wenn die gewichtsmäßige Konzentration 50 % überschreitet. In einer Studie am Kaninchen mit einem analogen Stoff, bestehend aus: C10: 96.6 %; C12: 2.6 %; C8: 0.8 % wurde eine Trübung der Hornhaut und eine leichte Bindehautreizung, die in einem Zeitraum von 72h nicht zurückgingen, festgestellt. Der Stoff wurde auf der Grundlage der erwähnten Studien als augenreizend eingestuft.
R EIZUNG /V ERÄTZUNG DER H AUT :
S CHWERE A UGENSCHÄDEN / SCHWERE A UGENREIZUNGEN /
S ENSIBILISIERUNG DER A TEMWEGE ODER DER H AUT :
A TEMWEGE : Keine Daten verfügbar.
H AUT : Studien an Versuchstieren nach OECD 406 mit Azelainsäure zu 50 % und andere Studien mit analogen Stoffen zeigten keine Sensibilisierung der Haut.
M UTAGENITÄT DER S TAMMZELLEN :
Für Stammzellen sind keine Daten verfügbar. Experimente über die bakterielle Mutagenität an S. typhimurium und Genmutation sowie Chromosomenaberration an Säugetierzellen anhand von analogen Stoffen haben ein negatives Ergebnis erbracht. Es liegen keine in vivo Studien über die Bewertung der Kanzerogenität des Stoffs vor. Experimente über die bakterielle Mutagenität an S. typhimurium und Genmutation sowie Chromosomenaberration an Säugetierzellen anhand von analogen Stoffen haben ein negatives Ergebnis erbracht. Die Studie mit Ratten nach OECD 422 anhand des analogen Stoffes Docosansäure (CAS 112-85-6) zeigte unter Verwendung der maximalen getesteten Konzentration (1000 mg/kg Körpergewicht/Tag) weder eine schädliche Wirkung auf die mütterliche Fruchtbarkeit noch auf die embryonale Entwicklung.
K ANZEROGENITÄT :
T OXIZITÄT BETREFFEND DIE F RUCHTBARKEIT :
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STOT-E INZELEXPOSITION :
Keine Daten verfügbar.
STOT- WIEDERHOLTE E XPOSITION :
Keine Daten verfügbar.
G EFAHR BEI A SPIRATION :
Keine Daten verfügbar.
A BSCHNITT 12: U MWELTBEZOGENE ANGABEN
12.1 . T OXIZITÄT :
EC50 (72h, Alge) > 100 mg/L ErC50 (72h, Alge) > 67 mg/L
OECD 201 OECD 201
12.2. P ERSISTENZ UND A BBAUBARKEIT :
Der Stoff ist leicht biologisch abbaubar.
12.3. B IOAKKUMULATIONSPOTENTIAL :
Auf der Basis des Log Pow (Verteilungskoeffizient Octanol-Wasser) von 1.57, kann ein BCF-Wert (Bio-Konzentrationsfaktor) von 3.162 geschätzt werden (BCFWINNT v.2.15), der ein geringes Bioakkumulationspotential der Azelainsäure aufweist. Der Stoff hat einen pKa-Wert (Säurekonstante) von 4.53, daher verlagert sich das Gleichgewicht für Böden mit einem pH-Wert von 5 bis 9 in Richtung der ionisierten Form, die dazu tendiert, sich in Wasser aufzuteilen. Die Bestimmung des Koc-Koeffizienten (Adsorptionskoeffizient bezüglich organischen Kohlenstoffs) ab dem Pow zeigt zudem ein geringes Adsorptionspotential des Stoffs im Boden an.
12.4. M OBILITÄT IM B ODEN :
12.5. E RGEBNISSE
DER PBT- UND V P V B-B EURTEILUNG :
Auf der Grundlage der verfügbaren Angaben über den Stoff und seine Bestandteile wird Azelainsäure weder als PBT- noch als vPvB- Stoff identifiziert.
12.6. A NDERE SCHÄDLICHE W IRKUNGEN :
Keine bekannt.
A BSCHNITT 13: H INWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 V ERFAHREN DER A BFALLBEHANDLUNG :
Das Produkt und die Verpackungen sind entsprechend der lokalen und nationalen Vorschriften zu entsorgen. Entsorgung gefährlicher Produkte nach European Waste Catalogue (EWC).
A BSCHNITT 14: A NGABEN ZUM TRANSPORT
14.1.UN-N UMMER :
Nicht zutreffendes, nicht klassifiziertes Produkt.
14.2.O RDNUNGSGEMÄßE
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UN-V ERSANDBEZEICHNUNG :
Nicht zutreffend.
14.3. T RANSPORTGEFAHRENKLASSEN :
Nicht zutreffend.
14.4. V ERPACKUNGSGRUPPE :
Nicht zutreffend.
14.5. U MWELTGEFAHREN :
Nein.
14.6. B ESONDERE V ORSICHTSMAßNAHMEN FÜR DEN V ERWENDER :
Keiner.
14.7. M ASSENGUTBEFÖRDERUNG GEMÄß A NHANG II DES MARPOL-Ü BEREINKOMMENS UND GEMÄß IBC-C ODE :
Nicht zu berichten.
A BSCHNITT 15: R ECHTSVORSCHRIFTEN
15.1. V ORSCHRIFTEN ZU S ICHERHEIT , G ESUNDHEITS - UND U MWELTSCHUTZ / SPEZIFISCHE R ECHTSVORSCHRIFTEN FÜR DEN S TOFF ODER DAS G EMISCH
Verordnung 1272/2008 (CLP) Verordnung 1907/2006/EG (REACH)
S TOFFE IN DER K ANDIDATENLISTE :
Keine.
B ESCHRÄNKTE S TOFFE NACH A NHANG XVII – REACH-V ERORDNUNG : Keine.
Z ULASSUNGSPFLICHTIGE S TOFFE NACH A NHANG XIV – REACH-V ERORDNUNG :
Keine.
S EVESO -K ATEGORIE
Keine.
WGK KLASS:
1 (Nummer 3013)
15.2. S TOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG :
Vorhanden.
A BSCHNITT 16: S ONSTIGE ANGABEN
Das vorliegende Sicherheitsdatenblatt wurde gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert durch Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 830/2015, erstellt und bezieht sich auf den Stoff „Reine Azelainsäure“. Wird der Stoff als Komponente für ein Gemisch eingesetzt, kann das vorliegende Sicherheitsdatenblatt nicht automatisch als gültig eingestuft werden. In Tabelle1 sind alle Elemente der Expositionsszenarien, welche in der Anlage des vorliegenden, erweiterten Sicherheitsdatenblatts enthalten sind, im Detail aufgeführt.
T ABELLE 1. L ISTE DER IN DER A NLAGE DES E SDS* ENTHALTENEN E XPOSITIONSSZENARIEN
VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 Datum der Herausgabe: 02/01/2020
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E XPOSITIONSSZENARIO M ARKTSEKTOR T ITEL DES S ZENARIOS UND L ISTE DER BEITRAGENDEN S ZENARIEN
H ERSTELLUNG – H ERSTELLUNG DES S TOFFS - Herstellung des Stoffs (ERC 1) - Verwendung in geschlossenem Verfahren, keine Expositionswahrscheinlichkeit (PROC 1) - Verwendung in geschlossenem, kontinuierlichem Verfahren mit gelegentlicher kontrollierter Exposition (PROC 2) - Verwendung in geschlossenem Chargenverfahren (Synthese oder Formulierung) (PROC 3) - Verwendung in Chargen- und anderen Verfahren (Synthese), bei denen die Möglichkeit einer Exposition besteht (PROC 4) - Transfer des Stoffs oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in speziell für das Produkt vorgesehenen Anlagen (PROC 8b) - Verwendung als Laborreagenz (PROC 15) F ORMULIERUNG – F ORMULIERUNG VON Z UBEREITUNGEN - Formulierung von Zubereitungen (ERC 2) - Verwendung in geschlossenem Verfahren, keine Expositionswahrscheinlichkeit (PROC 1) - Verwendung in geschlossenem, kontinuierlichem Verfahren mit gelegentlicher kontrollierter Exposition (PROC 2) - Verwendung in geschlossenem Chargenverfahren (Synthese oder Formulierung) (PROC 3) - Verwendung in Chargen- und anderen Verfahren (Synthese), bei denen die Möglichkeit einer Exposition besteht (PROC 4) - Mischen oder Vermengen in Chargenverfahren zur Formulierung von Zubereitungen und Erzeugnissen (mehrfacher und/oder erheblicher Kontakt) (PROC 5) - Transfer des Stoffs oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in nicht speziell für das Produkt vorgesehenen Anlagen (PROC 8a) - Transfer des Stoffs oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in speziell für das Produkt vorgesehenen Anlagen (PROC 8b) - Transfer des Stoffes oder der Zubereitung in kleine Behälter (spezielle Abfüllanlage, einschließlich Wägung) (PROC 9) - Produktion von Zubereitungen oder Erzeugnissen durch Tablettieren, Pressen, Extrudieren, Pelletisieren (PROC 14) - Verwendung als Laborreagenz (PROC 15) P RODUKTE FÜR DIE R EINIGUNG ( DARUNTER P RODUKTE AUF L ÖSUNGSMITTELBASIS ) UND DIE W ARTUNG – I NDUSTRIELLE V ERWENDUNG - Industrielle Verwendung im Rahmen der Zubereitung von Produkten für die Reinigung und Wartung (ERC 4, ERC 5) - Verwendung in geschlossenem Verfahren, keine Expositionswahrscheinlichkeit (PROC 1) - Verwendung in geschlossenem, kontinuierlichem Verfahren mit gelegentlicher kontrollierter Exposition (PROC 2) - Verwendung in Chargen- und anderen Verfahren (Synthese), bei denen die Möglichkeit einer Exposition besteht (PROC 4) - Industrielles Sprühen (PROC 7) - Transfer des Stoffs oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in nicht speziell für das Produkt vorgesehenen Anlagen (PROC 8a) - Transfer des Stoffs oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in speziell für das Produkt vorgesehenen Anlagen (PROC 8b) - Auftragen durch Rollen oder Streichen (PROC 10) - Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und Gießen (PROC 13) - Schmierung unter Hochleistungsbedingungen und in teilweise offenem Verfahren (PROC 17) P RODUKTE FÜR DIE R EINIGUNG ( DARUNTER P RODUKTE AUF L ÖSUNGSMITTELBASIS ) UND DIE W ARTUNG – G EWERBLICHE V ERWENDUNG - Gewerbliche Verwendung im Rahmen der Zubereitung von Produkten für die Reinigung und Wartung (ERC 8a, ERC 8c) - Verwendung in geschlossenem Verfahren, keine Expositionswahrscheinlichkeit (PROC 1) - Verwendung in geschlossenem, kontinuierlichem Verfahren mit gelegentlicher kontrollierter Exposition (PROC 2) - Verwendung in Chargen- und anderen Verfahren (Synthese), bei denen die Möglichkeit einer Exposition besteht (PROC 4) - Transfer des Stoffs oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in nicht speziell für das Produkt vorgesehenen Anlagen (PROC 8a) - Transfer des Stoffs oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in speziell für das Produkt vorgesehenen Anlagen (PROC 8b) - Auftragen durch Rollen oder Streichen (PROC 10) - Nicht-industrielles Sprühen (PROC 11) - Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und Gießen (PROC 13) - Verwendung als Laborreagenz (PROC 15) - Handmischen mit engem Kontakt und nur persönlicher Schutzausrüstung (PPE) (PROC 19)
ES1 – M1
ES2 – F1
ES3 – IW1
PC 35 PC 20
ES4 – PW1
PC 35 PC 20
V ERWENDUNG IN S CHMIERMITTELN , F ETTEN UND F REISETZUNGSPRODUKTEN – I NDUSTRIELLE V ERWENDUNG
ES5 – IW2
PC 24
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E XPOSITIONSSZENARIO M ARKTSEKTOR T ITEL DES S ZENARIOS UND L ISTE DER BEITRAGENDEN S ZENARIEN
- Industrielle Verwendung in Schmiermitteln, Fetten und Freisetzungsprodukten (ERC 4, ERC 5) - Verwendung in geschlossenem Chargenverfahren (Synthese oder Formulierung) (PROC 3) - Verwendung in Chargen- und anderen Verfahren (Synthese), bei denen die Möglichkeit einer Exposition besteht (PROC 4) - Mischen oder Vermengen in Chargenverfahren zur Formulierung von Zubereitungen und Erzeugnissen (mehrfacher und/oder erheblicher Kontakt) (PROC 5) - Kalandriervorgänge (PROC 6) - Transfer des Stoffs oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in nicht speziell für das Produkt vorgesehenen Anlagen (PROC 8a) - Transfer des Stoffs oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in speziell für das Produkt vorgesehenen Anlagen (PROC 8b) - Transfer des Stoffes oder der Zubereitung in kleine Behälter (spezielle Abfüllanlage, einschließlich Wägung) (PROC 9) - Auftragen durch Rollen oder Streichen (PROC 10) - Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und Gießen (PROC 13) V ERWENDUNG IN S CHMIERMITTELN , F ETTEN UND F REISETZUNGSPRODUKTEN – G EWERBLICHE V ERWENDUNG - Gewerbliche Verwendung in Schmiermitteln, Fetten und Freisetzungsprodukten (ERC 8a, ERC 8c) - Transfer des Stoffs oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in nicht speziell für das Produkt vorgesehenen Anlagen (PROC 8a) - Auftragen durch Rollen oder Streichen (PROC 10) - Nicht-industrielles Sprühen (PROC 11) - Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und Gießen (PROC 13) - Schmierung unter Hochleistungsbedingungen und in teilweise offenem Verfahren (PROC 17) V ERWENDUNG IN P RODUKTEN FÜR DIE B ESCHICHTUNG , L ACKIERUNG , IN T INTE UND K LEBSTOFFEN – I NDUSTRIELLE V ERWENDUNG - Industrielle Verwendung in Produkten für die Beschichtung, Lackierung und in Tinte (ERC 4, ERC 5, ERC 6b, ERC 6d) - Verwendung in geschlossenem Chargenverfahren (Synthese oder Formulierung) (PROC 3) - Verwendung in Chargen- und anderen Verfahren (Synthese), bei denen die Möglichkeit einer Exposition besteht (PROC 4) - Mischen oder Vermengen in Chargenverfahren zur Formulierung von Zubereitungen und Erzeugnissen (mehrfacher und/oder erheblicher Kontakt) (PROC 5) - Transfer des Stoffs oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in nicht speziell für das Produkt vorgesehenen Anlagen (PROC 8a) - Transfer des Stoffs oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in speziell für das Produkt vorgesehenen Anlagen (PROC 8b) - Transfer des Stoffes oder der Zubereitung in kleine Behälter (spezielle Abfüllanlage, einschließlich Wägung) (PROC 9) - Auftragen durch Rollen oder Streichen (PROC 10) - Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und Gießen (PROC 13) V ERWENDUNG IN P RODUKTEN FÜR DIE B ESCHICHTUNG , L ACKIERUNG , IN T INTE UND K LEBSTOFFEN – G EWERBLICHE V ERWENDUNG - Gewerbliche Verwendung in Produkten für die Beschichtung, Lackierung und in Tinte (ERC 8a, ERC 8c) - Transfer des Stoffs oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in nicht speziell für das Produkt vorgesehenen Anlagen (PROC 8a) - Auftragen durch Rollen oder Streichen (PROC 10) - Nicht-industrielles Sprühen (PROC 11) - Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und Gießen (PROC 13) - Schmierung unter Hochleistungsbedingungen und in teilweise offenem Verfahren (PROC 17) V ERWENDUNG ALS A DDITIV FÜR G UMMIS – G EWERBLICHE V ERWENDUNG - Industrielle Verwendung als Additiv für Gummis (ERC 4, ERC 5, ERC 6b, ERC 6d) - Verwendung in geschlossenem Chargenverfahren (Synthese oder Formulierung) (PROC 3) - Verwendung in Chargen- und anderen Verfahren (Synthese), bei denen die Möglichkeit einer Exposition besteht (PROC 4) - Mischen oder Vermengen in Chargenverfahren zur Formulierung von Zubereitungen und Erzeugnissen (mehrfacher und/oder erheblicher Kontakt) (PROC 5) - Kalandriervorgänge (PROC 6) - Transfer des Stoffs oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in nicht speziell für das Produkt vorgesehenen Anlagen (PROC 8a) - Transfer des Stoffs oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in speziell für das Produkt vorgesehenen Anlagen (PROC 8b) - Transfer des Stoffes oder der Zubereitung in kleine Behälter (spezielle Abfüllanlage, einschließlich Wägung) (PROC 9) - Auftragen durch Rollen oder Streichen (PROC 10) - Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und Gießen (PROC 13)
ES6 – PW2
PC 24
ES7 – IW3
PC 9a PC 9b PC 15 PC 18 PC 1
ES8 – PW3
PC 9a PC 9b PC 15 PC 18 PC 1
ES9 – IW4
PC 32
VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 Datum der Herausgabe: 02/01/2020
S. 13 von 60
Datum der Überarbeitung: --
AZCO99
Überarbeitung Nr.: -- Version Nr. 1.0
AZECO COSMECEUTICALS BV - MUSSENBERG 1, 6049 GZ Herten, The Netherlands – Phone: +31 475 782540
E XPOSITIONSSZENARIO M ARKTSEKTOR T ITEL DES S ZENARIOS UND L ISTE DER BEITRAGENDEN S ZENARIEN
- Produktion von Zubereitungen oder Erzeugnissen durch Tablettieren, Pressen, Extrudieren, Pelletisieren (PROC 14) V ERWENDUNG ALS Z WISCHENPRODUKT IN DER CHEMISCHEN S YNTHESE – I NDUSTRIELLE V ERWENDUNG - Industrielle Verwendung von Zwischenprodukten (ERC 6a) - Verwendung in geschlossenem Verfahren, keine Expositionswahrscheinlichkeit (PROC 1) - Verwendung in geschlossenem, kontinuierlichem Verfahren mit gelegentlicher kontrollierter Exposition (PROC 2) - Verwendung in geschlossenem Chargenverfahren (Synthese oder Formulierung) (PROC 3) - Verwendung in Chargen- und anderen Verfahren (Synthese), bei denen die Möglichkeit einer Exposition besteht (PROC 4) - Transfer des Stoffs oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in nicht speziell für das Produkt vorgesehenen Anlagen (PROC 8a) - Transfer des Stoffs oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in speziell für das Produkt vorgesehenen Anlagen (PROC 8b) - Transfer des Stoffes oder der Zubereitung in kleine Behälter (spezielle Abfüllanlage, einschließlich Wägung) (PROC 9) - Verwendung als Laborreagenz (PROC 15) - Industrielle Verwendung von Zwischenprodukten (ERC 6c) - Verwendung in geschlossenem Verfahren, keine Expositionswahrscheinlichkeit (PROC 1) - Verwendung in geschlossenem, kontinuierlichem Verfahren mit gelegentlicher kontrollierter Exposition (PROC 2) - Verwendung in geschlossenem Chargenverfahren (Synthese oder Formulierung) (PROC 3) - Verwendung in Chargen- und anderen Verfahren (Synthese), bei denen die Möglichkeit einer Exposition besteht (PROC 4) - Transfer des Stoffs oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in nicht speziell für das Produkt vorgesehenen Anlagen (PROC 8a) - Transfer des Stoffs oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in speziell für das Produkt vorgesehenen Anlagen (PROC 8b) - Transfer des Stoffes oder der Zubereitung in kleine Behälter (spezielle Abfüllanlage, einschließlich Wägung) (PROC 9) - Verwendung als Laborreagenz (PROC 15) V ERWENDUNG ALS M ONOMER – I NDUSTRIELLE V ERWENDUNG #
ES10 – IW5
PC 19
ES11 – IW6
PC32
I NDUSTRIELLE V ERWENDUNG – V ERWENDUNG IM L ABOR - Verwendung im Labor (ERC 4) - Auftragen durch Rollen oder Streichen (PROC 10) - Verwendung als Laborreagenz (PROC 15) G EWERBLICHE V ERWENDUNG – V ERWENDUNG IM L ABOR - Verwendung im Labor (ERC 8a) - Auftragen durch Rollen oder Streichen (PROC 10) - Verwendung als Laborreagenz (PROC 15)
ES12 – IW7
PC 21
ES13 – PW4
PC 21
* Für die Verwendung von Azelainsäure in Körperpflegeprodukten (Kosmetika) und Arzneimitteln wurden keine Expositionsszenarien erstellt, da diese Produkte bereits von der Verordnung 1223/2009/EG und der Richtlinie 2001/83/EG geregelt werden und die Ermittlung einer schädlichen Wirkung auf die Gesundheit des Menschen laut REACH-Verordnung nicht vorgesehen ist.
Eventuelle Überarbeitungen sind mit (#) gekennzeichnet.
Akronyme ACGIH = American Conference of Governmental Industrial Hygienists DNEL = Derived No Effect Level EC50 = Effective Concentration 50: Konzentration, bei der 50 % einer Versuchspopulation eine bestimmte Wirkung zeigt EINECS = European Inventory of Existing Commercial chemical Substances ErC50 = EC50 (growth rate): EC50 bezieht sich auf die Wachstumsrate der Biomasse von Wasserpflanzen LC50 = Lethal Concentration 50: letale Konzentration, die den Tod von 50 % der getesteten Individuen verursacht LD50 = Lethal Concentration 50: letale Dosis, die den Tod von 50 % der getesteten Individuen verursacht NOAEL = No Observed Adverse Effect Level: Dosis oder Konzentration, bei der keine schädigenden Wirkungen beobachtet werden OECD = Organization for Economic Co-operation and Development OSHA PEL = Occupational Safety and Health Administration-Permissible Exposure Limit
VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 Datum der Herausgabe: 02/01/2020
S. 14 von 60
Datum der Überarbeitung: --
AZCO99
Überarbeitung Nr.: -- Version Nr. 1.0
AZECO COSMECEUTICALS BV - MUSSENBERG 1, 6049 GZ Herten, The Netherlands – Phone: +31 475 782540
PNEC = Predicted No Effect Concentration TLV = Threshold Limit Value TWA = Time-Weighted Average: durchschnittliche Exposition, bei der keine schädigenden Wirkungen über einen bestimmten Zeitraum (zum Beispiel 8 Stunden) beobachtet werden WGK = Wassergefährdungsklasse
Bibliografie: Die hier aufgeführten Daten stammen überwiegend aus dem REACH-Registrierungsdossier des Stoffs und zum Teil aus öffentlich abrufbaren DB wie beispielsweise die Webseite von ECHA (European Chemical Agency).
AUSSCHLUSSKLAUSEL: Die hier aufgeführten Meinungen und Informationen sind das Ergebnis unserer Recherchen und werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt, jedoch besteht weder eine ausdrückliche noch eine implizite Gewährleistung. Die Informationen beziehen sich auf das unversehrte, wie von AZECO COSMECEUTICALS BV gelieferte, Produkt. Da sich die Nutzung der vorliegenden Angaben und die Einsatzbedingungen des Produkts unserer Kontrolle entziehen, obliegt es dem Anwender, die Sicherheit und Eignung des hier beschriebenen Produkts für seine Zwecke festzustellen und zu gewährleisten. In diesem Sinne verpflichtet sich der Empfänger, das vorliegende Sicherheitsdatenblatt im Rahmen der anwendbaren Gesetze des Verwendungslandes bzw. der Verwendungsregion einzuhalten. Das Produkt darf nur von geschultem Personal gehandhabt werden, das mit der Verwendung, Handhabung und Lagerung von chemischen Produkten vertraut ist.
VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 Datum der Herausgabe: 02/01/2020
S. 15 von 60
Datum der Überarbeitung: --
AZCO99
Überarbeitung Nr.: -- Version Nr. 1.0
AZECO COSMECEUTICALS BV - MUSSENBERG 1, 6049 GZ Herten, The Netherlands – Phone: +31 475 782540
A NHANG ( E SDS)
ZUR KOMMUNIKATION BESTIMMTE EXPOSITIONSSZENARIEN
A LLGEMEINE I NFORMATIONEN Die wichtigste Wirkung des Stoffs auf den Menschen ist die Reizung der Haut und/oder Augen. Nach Verordnung 1272/2008/EG wird Azelainsäure in die Kategorien Skin Irritation 2, H315 (Verursacht Hautreizungen) und Eye Irritation 2, H319 (Verursacht schwere Augenreizung) eingestuft. Die Exposition gegenüber dieser Klasse ätzender Stoffe erfordert daher folgende Risikomanagementmaßnahmen:
1) M ITARBEITER Gemäß den einzelnen festgelegten Verwendungen sind die Mitarbeiter der Gefahr durch Inhalation von gewissen
Dämpfen oder Aerosol ausgesetzt, bei Kontakt mit der Haut auch einer dermalen Exposition. Beide Expositionen wurden in den Expositionsszenarien dieses Anhangs berücksichtigt.
Die entsprechende Implementation der Betriebsbedingungen und der Risikomanagementmaßnahmen (RMMs/OCs) sorgt dafür, dass die Exposition der Mitarbeiter durch Azelainsäure in beiden Szenarien unwesentlich ist. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen wird, die Reizungen der Haut und/oder der Augen verhindert. 2) V ERBRAUCHER Da keine Exposition durch Azelainsäure der Verbraucher vorgesehen ist (mit Ausnahme ihrer Verwendung in kosmetischen Erzeugnissen, die aber bereits durch die Verordnung 1223/2009/EG geregelt wird und daher keine Ermittlung einer schädlichen Wirkung auf die Gesundheit des Menschen laut REACH-Verordnung vorsieht), wurde keine Expositionsschätzung erstellt. 3) U MWELT Aus dem Bericht zur chemischen Sicherheit, der für diesen Stoff gemäß Artikel 14 (3) und Anhang I, Abschnitt 3 (Environmental Hazard Assessment) und Abschnitt 4 (PBT/ vPvB Assessment) ausgearbeitet wurde, ging keine Gefahr für die Umwelt hervor. Demnach wurde nach der REACH-Verordnung, Anhang I (5.0) keine Bewertung der Auswirkungen dieses Stoffs auf die Umwelt durchgeführt. Alle für die Azelainsäure identifizierten Verwendungen gelten daher als sicher für die Umwelt.
P ERSÖNLICHE S CHUTZAUSRÜSTUNG :
- Handschuhe nach Abschnitt 8; - Augenschutz nach Abschnitt 8.
O RGANISATIONSTECHNISCHE M AßNAHMEN :
- Geeignete Rückhaltung; - Reduzierung auf ein Minimum der exponierten Personen;
- Trennung der Bereiche einer möglichen Emission; - Zwangsbelüftung mit angemessener Wirksamkeit; - Reduzierung der von Hand ausgeführten Vorgänge; - Kontakt mit verschmutzten Ausrüstungen und Gegenständen vermeiden; - Regelmäßige Reinigung der Arbeitsbereiche; - Kontrolle und Überwachung mit dem Ziel der korrekten Anwendung der geforderten OC und RMM; - Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter hinsichtlich der guten Herstellungspraxis; - Guter persönlicher Hygienestandard.
VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 Datum der Herausgabe: 02/01/2020
S. 16 von 60
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AZCO99
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